Unverkaufte Mode darf nicht länger vernichtet werden.

Unverkaufte Mode darf nicht länger vernichtet werden.

Das Europäische Parlament hat diese Woche die neue Ökodesignverordnung beschlossen. Sie dient dazu Fast Fashion in Europa einzudämmen, indem Kleidung, welche als Neuware deklariert ist in der Europäischen Union nicht mehr vernichtet werden darf, wenn sie nicht verkauft wurde. Ein großes Problem an der neuen Verordnung ist allerdings die Nachprüfbarkeit. Wie soll kontrolliert werden, ob Neuware nicht doch vernichtet wurde? Dies gilt sowohl für den stationären Handel und insbesondere auch im Online-Handel, wo es nochmal deutlich schwieriger sein wird eine Nachprüfung durchzuführen. Die Idee hinter der Verordnung ist auf jeden Fall richtig, der Weg dorthin allerdings noch sehr ungenau.